Nahezu jeder kann Bürgerbusfahrerin bzw.
-fahrer werden, denn es wird nur der EU-Führerschein B (bzw. „alte“ Klasse 3) benötigt, und das
Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Außerdem erfolgt eine medizinische Untersuchung bei der
Rheinbahn und eine kurze Probefahrt.
Die dafür anfallenden Kosten und die Behördenausgaben
übernimmt der Bürgerbusverein.
Wir garantieren Ihnen dankbare Fahrgäste und freuen uns auf
Sie! Schauen Sie doch einfach unverbindlich bei unserem nächsten Fahrertreffen vorbei. Regulär
findet dieses jeweils
Schauen Sie einfach bei unserem nächsten Fahrtreffen unverbindlich vorbei und setzen sich mit uns in Verbindung.
Alles was Sie benötigen um BürgerbusfahrerIn bei uns zu werden sind ein EU-Führerschein B und das Mindestalter von 21 Jahren.
Die anfallenden Kosten der medizinischen Untersuchung und die Behördenausgaben werden vom Bürgerbusverein übernommen.